Hessische Bauordnung (HBO)
Allgemeines
Für den Bau und Betrieb eines Feuerwehraufzuges gelten grundsätzlich die hier in diesem Merkblatt aufgeführten rechtlichen und technischen Grundlagen, sofern diese nicht durch in diesem Merkblatt enthaltenen Ausführungskriterien ergänzt, ersetzt oder geändert werden. Diese Ausführungskriterien ergeben sich aus der Einsatztaktik der Feuerwehr Frankfurt am Main.
1. Rechtliche und technische Grundlagen:
Muster-Hochhaus-Richtlinie 04/2008
ehemalige Richtlinie über Anlage, Bau, Betrieb und Einrichtung von Krankenhäuser (KHR) vom 25.01.1996
DIN EN 81 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz
DIN EN 81 Teil 72 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen, besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzügen, Teil 72 – Feuerwehraufzüge -, Deutsche Fassung EN 81-72-2003
2. Erfordernisse:
Hessische Bauordnung § 45
An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 (HBO) besondere Anforderungen gestellt werden. Die Anforderungen können sich erstrecken auf die Anordnung und die Herstellung von Aufzügen.
Hochhäuser
Hochhäuser, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der festgelegten Geländeoberfläche liegt, müssen mindestens einen Aufzug haben, der im Brandfall der Feuerwehr zur Verfügung steht (Feuerwehraufzug).
Vom Feuerwehraufzug muss jeder Punkt eines Aufenthaltsraumes in höchstens 50 Meter Entfernung erreichbar sein. Weitere Feuerwehraufzüge können bei Hochhäusern gefordert werden, in denen nach Art und Nutzung im Brandfalle mit größeren Gefahren zu rechnen ist.
Krankenhäuser
In den mehrgeschossigen Gebäuden mit Pflege-, Untersuchungs- oder Behandlungsbereichen müssen Bettenaufzüge in ausreichender Zahl, mindestens jedoch zwei, vorhanden sein. Mindestens ein Bettenaufzug ist als Feuerwehraufzug auszubilden.
3. Bauliche Anforderungen an Fahrschächte, Vorräume, Triebwerksräume:
Anordnung des Feuerwehraufzuges
Jeder Feuerwehraufzug ist in einem eigenen Fahrschacht anzuordnen. Er muss in jedem Geschoss eine Haltestelle haben, die durch einen Feuerwehraufzugsvorraum zugänglich ist.
Bauliche Anforderungen
Die Umfassungswände des Fahrschachtes, die Wände der Feuerwehraufzugsvorräume und des Triebwerksraumes sowie die Decken der genannten Bereiche, sind mindestens feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen (REI – M 90 – A1, bei HH > 60m REI – M 120 – A1). Die Türen zu Feuerwehraufzugsvorräumen sind in EI2 – 30 – CS 200 auszuführen. Eine Erhöhung dieser Anforderungen ist möglich.
Die Ausführung der ortsfesten Steigleiter, nach 6.1.2.2. Muster-Hochhaus-Richtlinie, ist im Einzelfall mit der Branddirektion der Stadt Frankfurt a. Main, Abteilung Vorbeugung & Planung abzustimmen und im Brandschutzkonzept zu beschreiben.
Feuerwehraufzugsvorräume
In Feuerwehraufzugsvorräume darf Feuer und Rauch nicht eindringen.
Größe der Feuerwehraufzugsvorräume
Feuerwehraufzugsvorräume müssen mindestens 6m2 groß sein. Eine belegte Krankentrage mit einer Breite von 0,60 Meter und einer Transportlänge von 2,26 Meter, muss ungehindert in den Aufzug eingebracht werden können. Es ist hierbei ausschließlich von einem horizontalen Transport auszu- gehen. Die hierfür notwendige Fläche ist so auszulegen, dass sie nicht in die Öffnungsflächen von Türen der Feuerwehraufzugsvorräume hineinragt.
Wird im Rahmen von Rettungs- und Evakuierungskonzepten, der gesicherte Wartebereich für Rollstuhlfahrer, in den Vorraum des Feuerwehraufzuges gelegt, so ist je Rollstuhl eine Grundfläche von 1,10 Meter Breite und 1,25 Meter Länge vorzusehen. Die Anrechung der notwendigen Fläche für die belegte Krankentrage ist statthaft. Keiner der Stellplätze darf in die Bewegungsflächen der Türen des Feuerwehraufzugsvorraumes hineinragen. Die Forderung nach Vergrößerung der vorgenannten Flächen ist möglich.
Türschließlinie
Die Türschließlinie des Aufzuges ist ständig frei zu halten. Die Freihaltung ist in geeigneter Weise zu überwachen.
4. Brandschutztechnische, elektrische und lüftungstechnische Anforderungen:
Rauchfreihaltung innenliegender Feuerwehraufzugsvorräumen
Die innenliegenden Feuerwehraufzugsvorräume sind mit einer Überdrucklüftungsanlage auszustatten bzw. durch geeignete Überströmöffnungen an die Überdrucklüftungsanlage des Fahrschachtes anzuschließen. Die Abströmungsgeschwindigkeit der Luft durch die geöffnete Tür des Vorraumes eines Feuerwehraufzugs zum notwendigen Flur, muss mindestens 0,75 m/s betragen.
Rauchfreihaltung Fahrschacht
Rauchabzugsvorrichtungen nach § 33 Abs. 3 HBO 2002 müssen durch Druckregelklappen ersetzt werden. Die maximale Kraft, die zum Öffnen der Tür erforderlich ist, darf 100 N, gemessen am Türgriff, nicht überschreiten.
Rauchableitung Triebwerksraum
Der Triebwerksraum ist mit einer geeigneten Rauchableitungsmöglichkeit auszustatten. Ist diese mit Klappen ausgestattet so müssen diese durch die Brandmeldeanlage angesteuert werden und eine aufgabengerechte Funktion der Entrauchung bewirken.
Überwachung von Feuerwehraufzugsvorräumen und Triebwerksräumen
Die Feuerwehraufzugsvor- und Triebwerksräume sind mit automatischen Brandmeldern, Kenngröße Rauch, nach DIN EN 54 zu überwachen. Das Ansprechen dieser Brandmelder ist geschoßweise anzuzeigen.
Aktivierungen der Lüftungsanlage
Die Lüftungsanlage der Feuerwehraufzugsvorräume muss beim Auslösen der Brandmeldeanlage sowie bei der Inbetriebnahme des Feuerwehraufzuges durch Betätigung des Schlüsselschalters an der Hauptzugangsstelle einschalten.
Offenhaltung von Türen
Werden aus betrieblichen Gründen die Türen der Feuerwehraufzugsvorräume offen gehalten, sind sie an brandmeldergesteuerte Schließeinrichtungen, Kenngröße Rauch, anzuschließen. Diese müssen den Richtlinien für Feststellanlagen des DiBt in der neuesten Fassung entsprechen. Haben diese brandmeldergesteuerten Schließeinrichtungen eine Störung, müssen die Vorraumtüren auto- matisch schließen. Diese Schließeinrichtungen sind jedoch nur zulässig, wenn bei Auslösung der BMA oder bei Betätigung des Schlüsselschalters an der Hauptzugangsstelle alle Vorraumtüren automatisch geschlossen werden. Erforderliche Türen mit Brandschutzqualität müssen auch unter Einwirkung von Überdruckanlagen und Windeinflüssen noch sicher schließen.
Sicherheitsstromversorgung
Die Feuerwehraufzüge einschließlich der Feuerwehraufzugsvorräume müssen mit ihren elektrischen und lüftungstechnischen Anlagen an eine Sicherheitsstromversorgung angeschlossen werden. Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ist ein weiterer Betrieb für mindestens acht (8) Stunden zu gewährleisten.
Elektrische Leitungen
Alle Leitungen und Kabel für Feuerwehraufzüge müssen, soweit sie außerhalb des eigenen Fahr- schachtes verlegt werden, mindestens feuerbeständig ausgeführt oder durch feuerbeständige Bauteile geschützt werden.
Schachtentwässerung
Zur Einhaltung des maximal zulässigen Wasserspiegels in der Schachtgrube entsprechend Punkt 5.3.5 der DIN EN 81 Teil 72, sind geeignete technische Maßnahmen zu treffen. Art und Umfang sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.
5. Technische Funktion und Ausstattung:
Tragfähigkeit und Mindestmaße
Die Tragfähigkeit eines Feuerwehraufzuges muss mindestens 1000 kg betragen. Diese Forderung bezieht sich auf einen Fahrkorb mit den Abmessungen 1,10 Meter x 2,10 Meter.
Fahrschachttüren
Feuerwehraufzüge müssen mit bauaufsichtlich zugelassenen Fahrschachttüren nach DIN EN 81-58 ausgestattet sein. Die lichte Breite der Fahrschachttür darf 0,90 Meter nicht unterschreiten. Fahrschachttüren müssen von innen in geeigneter Weise zu entriegeln sein. Fahrschachttüren müssen von außen mit einem Schlüssel entriegelt werden können, der zu dem im Anhang B der DIN EN 81 Teil 1 festgelegten Dreikant passt. Bei Gebäuden besonderer Art oder Nutzung, sowie bei einer Einbindung in das Rettungskonzept für behinderte Personen, ist eine Erhöhung der Anforderung möglich. Die Fahrschachttüren sind mit einem Glasausschnitt, nach 6.1.2.1. Muster-Hochhaus-Richtlinie, auszustatten.
Fahrkörbe
Fahrkörbe einschließlich der Verkleidungen und Beläge müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Mindestmaße: Grundfläche: 1,10 Meter x 2,10 Meter Höhe: 2,00 Meter. Durch die Anordnung der Flächen sowie des Fahrkorbzuganges ist zu gewährleisten, dass die unter Punkt „Größe der Feuerwehraufzugsvorräume“ genannte Krankentrage ohne Einschränkung in den Fahrkorb eingebracht werden kann. Bei Gebäuden besonderer Art oder Nutzung, sowie bei einer Einbindung in das Rettungskonzept für behinderte Personen, ist eine Erhöhung der Anforderung möglich. Fahrkörbe von Feuerwehraufzügen in Krankenhäusern und ähnlichen baulichen Anlagen sind so zu bemessen, dass die Aufnahme für ein Bett und zwei Begleitpersonen möglich ist. Dies erfordert in der Regel eine Grundfläche von 1,40 Meter x 2,40 Meter.
Bedieneinrichtungen und Anzeigen in Fahrkörben
Die Eingabe von Fahrbefehlen zu allen Haltestellen muss mittels Taster oder 10`er Tastatur möglich sein. Darüber hinaus sind Türsteuerungstaster mit den Befehlen „Tür AUF“ und „Tür ZU“ einzubauen. Sensortasten sind nicht zulässig! Im Fahrkorb der Feuerwehraufzüge ist ein Tableau mit folgender Ausführung anzubringen: Schlüsselschalter für Feuerwehrfahrt mit zwei Stellungen (nur in Stellung „0“ abziehbar). Eindeutige Kennzeichnung des Schlüsselschalters nach Anlage. Türsteuerungstasten „Tür AUF“ und „Tür ZU“. Eingabemöglichkeit für Fahrbefehle. Mikrophon und Lautsprecher für Gegensprechanlage. Transparent „FEUERWEHRFAHRT-Aufzug freigeben“.
Bedienstelle Hauptzugangsstelle
Neben der Fahrschachttür der Feuerwehraufzüge an der Hauptzugangsstelle für die Feuerwehr ist eine in geeigneter Weise gegen Missbrauch gesicherte Bedienstelle in folgender Ausführung anzubringen: Feuerwehrschalter als Schlüsselschalter mit Feuerwehrschließung. (Der Schlüssel muss im Schlüsselschalter auf dem Tableau in beiden Stellungen abziehbar sein. Es ist die eindeutige Kennzeichnung der Schlüsselstellung auf dem Tableau erforderlich, siehe Anlage 1 Technische Ausstattung), Handapparat für Gegensprechanlage, Geschossanzeige, falls nicht in Sichtweite der Hauptzugangsstelle vorhanden, die Bedienstelle/-einheit ist in einem Abstand von 1,20m – 1,40m zur Oberkante Fertigfußboden anzubringen.
Bedieneinrichtung Notbetrieb
Feuerwehraufzüge müssen eine Bedieneinrichtung für den Notbetrieb haben. Bei maschinenraum- losen Feuerwehraufzügen muss sich diese Bedieneinrichtung im Vorraum der Zugangsebene für die Feuerwehr befinden. Die Ausführung der Bedieneinrichtung, nach 6.1.3.5 Muster-Hochhausrichtlinie, ist im Einzelfall mit der Branddirektion der Stadt Frankfurt a. Main, Abteilung Vorbeugung & Planung abzustimmen.
Schließungen
Die Schließung an der Hauptzugangsstelle, im Fahrkorb, im Leiterdepot und in der Dach- Ausstiegsklappe muss einer Schließung angehören. Diese ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Es handelt sich hierbei um eine Feuerwehrschließung. Für Feuerwehrschließungen sind Schließzylinder zu verwenden, die durch Freigabebescheinigung der zuständigen Brandschutz- dienststelle von autorisierten Schlüsseldiensten bezogen werden können.
Sprechverbindung
Zwischen Hauptzugangstelle des Feuerwehraufzuges, dem Fahrkorb, dem Triebwerksraum und ggf. Räume, die aus einsatztaktischen Gründen für Maßnahmen der Gefahrenabwehr erforderlich sind (z. B. Brandmeldezentrale, Pförtnerbereich), ist eine gesicherte Sprechverbindung in Form einer Gegensprechanlage zu installieren.Die Sprechstelle im Fahrkorb ist als offene Sprechstelle ohne Linientasten und ohne Sprechtasten mit getrennter Anordnung von Mikrofon und Lautsprecher auszuführen. Als Sprechstellen an der Hauptzugangsstelle, im Triebwerksraum und den sonstigen notwendigen Räumen sind Handapparate zu verwenden. Im Feuerwehrbetrieb kann über den Notrufknopf im Fahrkorb ein akustisches Signal als Sammelruf zu den anderen Sprechstellen gesendet werden. Sprechstellen sind so auszuführen, dass sie auch bei anstehender und auftretender Lärmbelästigung sicher nutzbar bleiben.
Feuerwehr – Bedienstelle
(Beispielhaft)
Position Bedienstelle/-einheit 1,20 m – 1,40 m Abstand zur Oberkante Fertigfußboden.
Piktogramm Feuerwehraufzug 100 x 100 mm
gem. EN 81-72, Anhang F
Schließzylinder mit Feuerwehrschließung.
Stockwerkanzeige.
Piktogramm Feuerwehraufzug 20 x 20 mm
gem. EN 81-72, Anhang F.
Feuerwehrschalter mit Feuerwehr- schließung und grüner LED.
Handapparat Feuerwehr- Gegensprechanlage.
6. Aufzugssteuerung:
Vorzugsruf
Der Vorzugsruf für den Feuerwehraufzug muss bei Auslösung der Brandmeldeanlage automatisch erfolgen. Die manuelle Auslösung des Vorzugsrufes muss über die Betätigung des Schlüssel- schalters am Hauptzugangsbereich gegeben sein.
Betätigung des Feuerwehrschalters an der Hauptzugangsstelle
Das Schalten des Feuerwehrschalters an der Hauptzugangsstelle auf Stellung „1“ bewirkt: Im Fahrkorb leuchtet das Transparent: “FEUERWEHRFAHRT-AUFZUG FREIGEBEN“, Ertönen eines akustischen Signals, Steht der Feuerwehraufzug in einem Geschoss, wird automatisch eine Direktfahrt zum Geschoss mit der Hauptzugangsstelle eingeleitet, befindet sich der Feuerwehraufzug in Fahrt und ist ein Fahrtrichtungswechsel erforderlich, erfolgt dies durch Anhalten in dem nächstmöglichen Geschoss ohne Türöffnung („Tür-AUF“ Taster bleibt unwirksam, „Tür-ZU“ Taster bleibt wirksam) und dem erforderlichen Fahrtrichtungswechsel. Nach Ankunft in der Hauptzugangsstelle bleibt der Feuerwehraufzug mit offenen Türen und eingeschaltetem Fahrkorblicht stehen. Die Annahme von Etagenrufen und Fahrbefehlen ist gesperrt.Die Evakuierungsschaltung aller Aufzüge wird eingeleitet.
Betätigung des Feuerwehrschlüsselschalters im Fahrkorb
Die Betätigung des Feuerwehrschlüsselschalters im Fahrkorb in Stellung „1“ bewirkt: Die Anzeige: „FEUERWEHRFAHRT-AUFZUG FREIGEBEN“ leuchtet weiter, das akustische Signal erlischt, der Taster „Tür-AUF“ wird wieder freigeschaltet, die Eingabe eines einzelnen Fahrbefehls ist möglich. Bei Zu- und Rückschaltung der Sicherheitsstromversorgung muss der anstehende Fahrbefehl bestehen bleiben eine irrtümliche Fahrbefehlseingabe kann durch Aus-, Einschalten des Schlüsselschalters gelöscht oder durch Eingabe eines neuen Fahrbefehls überschrieben werden zur Freigabe der Türsteuerung ist die Bündigstellung des Fahrkorbes notwendig. Dies ist erkennbar durch: – Ertönen eines akustischen Signals (Gong) im Fahrkorb – Steht der Fahrkorb in einer Haltestelle, darf das Öffnen der Türen nur durch dauerhaftes Drücken der „Tür Auf“-Taste möglich sein. Wird die „Tür Auf“-Taste losgelassen, bevor die Türen vollständig geöffnet sind, müssen sie automatisch wieder schließen. Sobald die Türen vollständig geöffnet sind, müssen sie so lange geöffnet bleiben, bis ein neuer Fahrkorb- innenruf registriert wurde der Tür-ZU Taster bleibt in Funktion. Bei seiner Betätigung schließt die Tür solange er gedrückt wird.
Tableau im Fahrkorb
(Beispielhaft)
Position des Tableaus mind. 900 mm über OKF Fahrkorb
Piktogramm FW-Aufzug 20 x 20 mm
gem. EN 81-72, Anhang F
Kennzeichnung Feuerwehrzugangsebene
Kennzeichnung Feuerwehrschließung
LED – Betriebsanzeige
7. Kennzeichnung des Feuerwehraufzuges:
Wegekennzeichnung
Im Eingangsgeschoss für die Feuerwehr ist der Weg zur Hauptzugangsstelle der Feuerwehraufzüge auszuschildern.
Geschoss- und Fahrkorbkennzeichnung
Feuerwehraufzüge sind in allen Geschossen sowie im Fahrkorb mit einem Schild nach DIN EN 81 Teil 72, Anhang F „Piktogramme für den Feuerwehraufzug“ zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung in den Geschossen sollte im Bereich der Aufzugsbedienstelle erfolgen. Im Aufzugsschacht sind die Fahrschachttüren von innen mit einer Stockwerkskennzeichnung zu versehen. Auf dem Fahrkorbdach ist eine spritzwassergeschützte Beschreibung mit Bild über den Entriegelungsmechanismus der Fahrschachttüren anzubringen.
Feuerwehraufzugsvorräume
In den Feuerwehraufzugsvorräumen ist, von den Feuerwehraufzügen aus deutlich sichtbar, die Geschosszahl anzubringen.
8. Notwendige Nachweise:
Bei Abnahme des Feuerwehraufzuges durch die Brandschutzdienststelle sind folgende Nachweise vorzulegen: Funktions- und Wirksamkeitsprüfung der Überdruckanlage, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung der Feststellanlagen von Türen mit Brandschutzfunktion, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung der Evakuierungsfahrt aller Aufzüge, Nachweis der Sicherheitsstromversorgung, Bauliche Ausführung der Kabel und Leitungen des Feuerwehraufzuges, Achtstündige Betriebsbereitschaft des Feuerwehraufzuges bei Nutzung der Sicherheitsstromversorgung. Die hier aufgeführten Nachweise sind durch einen für die jeweiligen Gewerke zugelassenen Sach- verständigen zu bestätigen.
Kontakt
Telefax: +49 – (0) 6195 /72 45 03
E-Mail: kontakt@schwarz-brandschutz.de